Wir freuen uns, wenn Sie (wieder) Mitglied der Evangelischen Kirche werden möchten. Dazu führen Sie ein Gespräch mit der Pfarrerin. Wir laden dazu ein, den Kircheneintritt im Gottesdienst zu feiern.
Wenn Sie von der katholischen (oder einer anderen) Kirche übertreten wollen, müssen Sie zunächst vor dem Amtsgericht Ihren Austritt erklären, bevor Sie die Aufnahme in die evangelische Kirche beantragen können.
Übrigens: Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig. Wenn Sie noch nicht getauft sind, werden wir alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, ausführlich mit Ihnen besprechen.
Weitere Informationen zum Kircheneintritt finden Sie hier:
Sind Sie noch unsicher, ob Sie in die evangelische Kirche eintreten sollen?
Unsere Pfarrerin, Anke Bender, steht für ein Gespräch zur Verfügung. Bitte melden Sie sich im Gemeindebüro.
Vorab finden Sie HIER Antworten auf Fragen wie:
- Ich gehöre gar keiner Religionsgemeinschaft an und will eintreten?
- Ich bin aus der Evangelischen Kirche ausgetreten und will wieder eintreten?
- Ich gehöre einer anderen christlichen Religion an und will übertreten?
Kirchenaustritt
Der Austritt aus der Kirche muss in Nordrhein-Westfalen beim zuständigen Amtsgericht erklärt werden. Dazu muss man persönlich beim Antsgericht erscheinen.
Man muss sich dort ausweisen.
Die Kosten betragen zur Zeit (2.8.2016) 30 Euro.
Wenn Sie vor dem Austritt ein Gespräch wünschen, melden Sie sich bitte im Gemeindebüro.