Im Januar 2001 hat die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland ihre Gemeinden beauftragt, eine Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben zu erstellen. Damit sollen sie Auskunft darüber geben, auf welche Weise die Gemeinde ihren biblischen Auftrag und ihre Dienste gemäß Kirchenordnung wahrnehmen will. Die Konzeption enthält eine Beschreibung der Gemeindewirklichkeit und die Zielvereinbarungen für die einzelnen Arbeitsfelder in den kommenden zehn Jahren.
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