Der Austritt aus der Kirche muss in Nordrhein-Westfalen beim zuständigen Amtsgericht erklärt werden. Dazu muss man persönlich beim Antsgericht erscheinen.
Man muss sich dort ausweisen.
Die Kosten betragen zur Zeit (2.8.2016) 30 Euro.
Wenn Sie vor dem Austritt ein Gespräch wünschen, melden Sie sich bitte im Gemeindebüro.