Evangelische
Kirchengemeinde
Drevenack

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Trauung

Formular Trauung

Taufe

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Beerdigung

Formular Beerdigung

Kircheneintritt

Wir freuen uns, wenn Sie (wieder) Mitglied der Evangelischen Kirche werden möchten. Dazu führen Sie ein Gespräch mit der Pfarrerin. Wir laden dazu ein, den Kircheneintritt im Gottesdienst zu feiern.

Wenn Sie von der katholischen (oder einer anderen) Kirche übertreten wollen, müssen Sie zunächst vor dem Amtsgericht Ihren Austritt erklären, bevor Sie die Aufnahme in die evangelische Kirche beantragen können.

Übrigens: Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig. Wenn Sie noch nicht getauft sind, werden wir alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, ausführlich mit Ihnen besprechen.

Weitere Informationen zum Kircheneintritt finden Sie hier:

Sind Sie noch unsicher, ob Sie in die evangelische Kirche eintreten sollen?

Unsere Pfarrerin, Britta Bongartz, steht für ein Gespräch zur Verfügung. Bitte melden Sie sich im Gemeindebüro.

Vorab finden Sie HIER Antworten auf Fragen wie:

Formular Kircheneintritt

Kirchenaustritt

Der Austritt aus der Kirche muss in Nordrhein-Westfalen beim zuständigen Amtsgericht erklärt werden. Dazu muss man persönlich beim Antsgericht erscheinen. Man muss sich dort ausweisen. Die Kosten betragen zur Zeit (2.8.2016)  30 Euro.

Wenn Sie vor dem Austritt ein Gespräch wünschen, melden Sie sich bitte im Gemeindebüro.

Patientenverfügung

Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der Christlichen Patientenvorsorge.

https://www.ekd.de/Christliche-Patientenvorsorge-15454.htm

Sie umfasst vier Bereiche für eine selbstbestimmte Vorsorge:

Kirchenabgeltungssteuer

Viele Fragen zu diesem Thema werden in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen nachvollziehbar beantwortet, daher empfehlen wir folgenden Link:

Abgeltungssteuer einfach erklärt

Ausführliche Informationen zur Kirchensteuer und zu den Änderungen im Steuerrecht, die auch die Kirchen betreffen, erscheinen demnächs